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Art. 34 · Spiel- und Ruheflächen

BZO Unterengstringen · S. 12 · Original-PDF

1Bei Mehrfamilienhäusern oder verdichteten Einfamilienhaussiedlungen sind im Freien an geeigneter Lage Spielplätze und Ruheflächen in angemessenem Umfang auszugestalten und dauernd ihrem Zweck zu erhalten. 1

Nebenräume

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.