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Art. 18 · Gewerbeanteil

BZO Unterengstringen · S. 8 · Original-PDF

1In den Wohnzonen mit Gewerbeanteil kann die Ausnützung um höchstens 1/5 (1/10) der zonengemässen Baumassenziffer erhöht werden, wenn mindestens 1/3 (1/6) der Gesamtnutzfläche dauernd gewerblich oder für Dienstleistungsbetriebe genutzt wird.

2In den Wohnzonen mit Gewerbeanteil beträgt der Grundabstand für dauernd gewerblich genutzte Erdgeschosse allseitig lediglich 5 m.

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Dacheinschnitte Dachaufbauten Dachflächenfenster

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.