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Art. 29 · Grosser Grundabstand

BZO Uitikon · S. 18 · Original-PDF

Der grosse Grundabstand gilt für die am meisten gegen Süden oder Südwesten gerichtete Hauptwohnseite oder Hauptfassade, der kleine Grundabstand für die übrigen Gebäudeseiten. Im Zweifelsfall entscheidet die Baubehörde. Grosser Grundabstand

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.