← BZO Uitikon · Inhaltsverzeichnis
Art. 30 · Bemessung
BZO Uitikon · S. 18 · Original-PDF
1 Die Bemessung der zulässigen Fassadenhöhe durch Verkehrsbaulinien wird für alle Bauzonen ausgeschlossen. Fassadenhöhe, Gebäudelänge, Fassadenlänge 2 Beträgt der Abstand zwischen Hauptgebäuden in den Kernzonen weniger als 7 m, so sind deren Gebäudelängen zusammenzurechnen. 3 Die für den Mehrlängenzuschlag massgeblichen Fassadenlängen von benachbarten Gebäuden müssen zusammengerechnet werden, sofern der Gebäudeabstand weniger als 7 m beträgt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.