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Art. 26 · Terrassenhäuser

BZO Uitikon · S. 17 · Original-PDF

rassenhäuser 1 Terrassenhäuser und ähnliche Bauformen sind in den Zonen W2, und WG2 gestattet, sie unterliegen nicht den Einschränkungen der Bauordnung über die Stockwerkzahl und das Zusammenbauen. 2 Jedes Geschoss ist abzustufen, wobei der Winkel der Abstufung nicht mehr als 30° alter Teilung betragen darf. Die einzelnen Stufen dürfen keine geschlossenen Seitenwände aufweisen. 3 In den Zonen W2 und WG2 sind maximal drei Vollgeschosse zulässig. 4 Ein sichtbares Untergeschoss für Garagen ist gestattet, dabei muss in Abweichung von Abs. 2 durch Zurückversetzung von der hintersten Stufe oder in anderer Weise der Eindruck einer vertikal durchlaufenden Fassade wirkungsvoll vermieden werden. 17

e)Aussenantennen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.