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Art. 11 · Grundmasse

BZO Uitikon · S. 11 · Original-PDF

Traufseitige max. Fassadenhöhe 7,5 m 7,5 m 7,5 m Giebelseitige max. Fassadenhöhe 13.5 m 13.5 m 13.5 m Grenzabstände: kleiner min. Grundabstand zuschlagsfreie Fassadenlänge 5 m 3.5 m 18 m 5 m 18 m 18 m grosser min. Grundabstand zuschlagsfreie Fassadenlänge 6 m 6 m 22 m 6 m 22 m 22 m Gebäudelänge max. 30 m 35 m 25 m Grundmasse 2 Die Grünflächenziffer darf für Kleinbauten und Anbauten gemäss PBG um bis zu 5 % auf minimal 25 % verkleinert werden. 3 Der Einbau von Wohn- und Schlafräumen im zweiten Dachgeschoss ist nur so weit erlaubt, als es eine rein giebelseitige Belichtung und Dachfenster zulassen. 4 Die Nutzung des Untergeschosses zu Wohnzwecken ist untersagt; es darf höchstens zur Hälfte zu gewerblichen Zwecken genutzt werden. 5 Der Mehrlängenzuschlag bemisst sich auf 1⁄4 der Mehrlänge ab der jeweiligen zuschlagsfreien Fassadenlänge, höchstens aber auf 5 m. 11

KIIKIIIKIV
Ausnützungsziffer max.46 %46 %46 %
Grünflächenziffer min.30 %30 %30 %
Vollgeschosse max.222
Dachgeschosse max.222
Untergeschoss max.111
Traufseitige max. Fassadenhöhe7,5 m7,5 m7,5 m
Giebelseitige max. Fassadenhöhe13.5 m13.5 m13.5 m
Grenzabstände:
kleiner min. Grundabstand zuschlagsfreie Fassadenlänge5 m 18 m3.5 m 18 m5 m 18 m
grosser min. Grundabstand zuschlagsfreie Fassadenlänge6 m 22 m6 m 22 m6 m 22 m
Gebäudelänge max.30 m35 m25 m

Tabelle von S. 11 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.