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Art. 28 · Gebiete mit Gestaltungsplanpflicht

BZO Zonenreglement Dornach · S. 20 · Original-PDF

1 Abgrenzung:

Im Zonenplan sind Gebiete bezeichnet, in denen vor Erteilung von Baubewilligungen für Neubauten (nicht jedoch für An-, Um- und Wiederaufbauten) die Festsetzung eines Gestaltungsplanes verlangt ist.

2 Anforderungen:

Für die Gestaltungspläne gelten folgende Mindest-Anforderungen (siehe Typ-Bezeichnung im Zonenplan):

Typ A: Aufzeigen einer haushälterischen Erschliessung in Ergänzung der Erschliessungspläne und eines generellen Baukonzeptes.

Typ B: Aufzeigen einer haushälterischen Erschliessung in Ergänzung der Erschliessungspläne, einer konkreten Bebauungslösung (Bauweise, Nutzung, Freiraumgestaltung, Begründung unter Berücksichtigung der natürlichen Gegebenheiten) sowie der Einordnung ins Orts- und Quartierbild.

Typ C: Aufzeigen einer haushälterischen Erschliessung in Ergänzung der Erschliessungspläne, einer konkreten Bebauungslösung (Bauweise, Nutzung, Freiraumgestaltung, Begrünung unter Berücksichtigung der natürlichen Gegebenheiten und der baulichen Umgebung).

3 Gestaltungsplangebiet Nr. 25 im Besonderen:

Eine künftige Überbauung des Gestaltungsplangebietes Nr. 25 (Weiden) hat folgenden Konzeptpunkten zu entsprechen:

a)Feingliedrige und transparente Fortführung der gegebenen Baustrukturen der UMS

Metallwerke Dornach.

b)Trennung von Lastwagen- und Personenverkehr.

c)Bepflanzung mit vorwiegend einheimischen, standortgerechten Bäumen und Sträuchern

entlang der zentralen Erschliessungsstrasse und an den Arealrändern.

d)Konzentration von Büro- / Dienstleistungsnutzungen in der Zone G1. Seite 20/36 III SCHLUSS- UND ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.