← BZO Dornach · Inhaltsverzeichnis
Art. 22 · Geschützte Kulturobjekte
BZO Zonenreglement Dornach · S. 17 · Original-PDF
Generelle Vorschriften:
Die im Plan als geschützt bezeichneten Kulturobjekte stehen unter kantonalem Schutz. Bauliche Massnahmen bedürfen einer Bewilligung der Kantonalen Denkmalpflege (Erziehungs-Departement).
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.