Art. 2 · Nutzungs- und andere Zonenvorschriften
BZO Zonenreglement Dornach · S. 5 · Original-PDF
1 Nutzungs- und andere Zonenvorschriften:
Die Nutzung der Zonen richtet sich nach den §§ 26 - 38 PBG und den nachfolgenden Bestimmungen.
2 Nutzungsvorschriften zur reinen Wohnzone:
Die reine Wohnzone dient grundsätzlich dem Wohnen. Zum Wohnen zählen auch Wohnheime
für Behinderte und Betagte, einschliesslich dem Pflegepersonal. Dienstleistungen (z.B. Schu-
lungs- oder Therapieangebote) für Personen, die nicht im Wohnheim leben, sind nicht zuläs-
sig.
Berufliche Tätigkeiten, die von den Bewohnern / Bewohnerinnen in der eigenen Wohnung
ausgeübt werden, keinen Mehrverkehr und gegenüber dem Wohnen keine Mehrimmissionen
erzeugen, nach aussen nicht in Erscheinung treten und nur eine geringe Fläche der Wohnung
in Anspruch nehmen, sind zulässig und gelten als Teil des Wohnens. Hotels und andere ähnli-
che Betriebe sind nicht zulässig und sind keine Wohnnutzungen im Sinne der reinen Wohn-
zone.
Für zonenfremde Nutzungen, die zum Zeitpunkt der öffentlichen Auflage dieser Zonenbestim-
mung bereits bestehen, bleibt der Bestand und eine angemessene Erweiterung im Rahmen
der Besitzstandsgarantie gewährleistet.
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