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Art. 12 · Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (öBA3 / öBA4)

BZO Zonenreglement Dornach · S. 11 · Original-PDF

1 Nutzung:

In den Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen sind nur öffentliche und öffentlichen Zwecken dienende Bauten und/oder Anlagen gestattet.

2 Massvorschriften:

öBA3

öBA4

–Vollgeschosse

1 - 3

1 - 4

–Gebäudehöhe max. 10.50 m max. 13.50 m

–Grünflächenziffer mind. 30 %

30 %

3 Empfindlichkeitsstufe:

ES II oder ES III gemäss Festsetzung im Bauzonenplan.

4 Reklamen:

Das Anschlagen von Fremdreklamen und Plakaten ist in diesen Zonen nicht gestattet.

Eigenreklame kann die Bau-/Werk- u. Planungskommission bewilligen.

Reklame für vorübergehende Veranstaltungen richtet sich nach § 3.4 der kantonalen Richtlinien für Reklamen.

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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.