Art. 12 · Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (öBA3 / öBA4)
BZO Zonenreglement Dornach · S. 11 · Original-PDF
1 Nutzung:
In den Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen sind nur öffentliche und öffentlichen Zwecken dienende Bauten und/oder Anlagen gestattet.
2 Massvorschriften:
öBA3
öBA4
–Vollgeschosse
1 - 3
1 - 4
–Gebäudehöhe max. 10.50 m max. 13.50 m
–Grünflächenziffer mind. 30 %
30 %
3 Empfindlichkeitsstufe:
ES II oder ES III gemäss Festsetzung im Bauzonenplan.
4 Reklamen:
Das Anschlagen von Fremdreklamen und Plakaten ist in diesen Zonen nicht gestattet.
Eigenreklame kann die Bau-/Werk- u. Planungskommission bewilligen.
Reklame für vorübergehende Veranstaltungen richtet sich nach § 3.4 der kantonalen Richtlinien für Reklamen.
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