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Art. 30 · Ausfahrten
BZO Schlieren · S. 11 · Original-PDF
Ausfahrten dürfen ausserhalb des Geltungsbereiches der Verkehrssicherheitsverordnung höchstens eine Neigung von 12% bei Sammelgaragen resp. 15% bei Einzelgaragen aufweisen. Allfällige zukünftige Strassenbauprojekte sind zu berücksichtigen. Bauordnung vom 16.9.1996 11 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.