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Art. 24b · Gestaltungsplanpflicht Ifang, Bahnstationen Schlieren und Urdorf

BZO Schlieren · S. 9 · Original-PDF

Im speziell gekennzeichneten Gebiet gilt eine Gestaltungsplanpflicht. Mit dem Gestaltungsplan soll eine differenzierte Überbauung angestrebt werden, welche die Lärmemissionen der Eisenbahn berücksichtigt. Die Gebäudelänge entlang der Lärmquelle ist nicht beschränkt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.