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Art. 24a · Gestaltungsplanpflicht Steinenwies
BZO Schlieren · S. 9 · Original-PDF
Im speziell gekennzeichneten Gebiet gilt eine Gestaltungsplanpflicht. Mit dem Gestaltungsplan soll eine differenzierte Überbauung angestrebt werden, welche die Lärmemissionen der Eisenbahn und der Badenerstrasse berücksichtigt. Die Gebäudelänge entlang den Lärmquellen ist nicht beschränkt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.