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Art. 8 · Nutzweise

BZO Oberengstringen · S. 2 · Original-PDF

3 Art. 8 Nutzweise

1Es sind Wohnungen sowie mässig störende Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.