← BZO Oberengstringen · Inhaltsverzeichnis

Art. 64 · Gutachten und Gebühren

BZO Oberengstringen · S. 20 · Original-PDF

1Für Baugesuche kann der Gemeinderat Fachberater für architektonische und gestalterische Beurteilungen beiziehen und neutrale Gutachten einholen.

2Die Verrechnung von Gebühren und weiteren Verfahrenskosten richten sich nach der jeweils aktuellen Gebührenordnung.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.