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Art. 43 · Ausnützungsverschiebungen

BZO Oberengstringen · S. 13 · Original-PDF

1Gehört das Areal unterschiedlichen Zonen an, darf durch Ausnützungsverschiebungen die Mehrausnützung in keinem Zonenteil mehr als den doppelten Baumassenzifferzuschlag betragen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.