← BZO Oberengstringen · Inhaltsverzeichnis
Art. 43 · Ausnützungsverschiebungen
BZO Oberengstringen · S. 13 · Original-PDF
1Gehört das Areal unterschiedlichen Zonen an, darf durch Ausnützungsverschiebungen die Mehrausnützung in keinem Zonenteil mehr als den doppelten Baumassenzifferzuschlag betragen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.