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Art. 35 · Erholungszone EA und EB

BZO Oberengstringen · S. 12 · Original-PDF

1In den Erholungszonen EA "Zwischen den Hölzern" und EB "Im Ebrist" sind Bauten und Anlagen zulässig, die für den Betrieb und Unterhalt von Sport-, Park- sowie Familiengartenanlagen notwendig sind. Darin eingeschlossen sind auch Restaurationsbetriebe, die örtlich und sachlich im direkten Zusammenhang mit den Anlagen stehen.

2In der Erholungszone "Im Ebrist" EB sind neue Bauten und Anlagen ausserhalb des Bereichs mit erheblicher Hochwassergefährdung anzuordnen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.