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Art. 2 · Anordnungen innerhalb der Zonen

BZO Oberengstringen · S. 5 · Original-PDF

1Innerhalb der Zonen werden mit räumlich begrenztem Anwendungsbereich folgende weitere Anordnungen festgesetzt:

–Gebiet mit Gestaltungsplanpflicht gemäss Art. 45;

–Lärmvorbelastete Zonengebiete mit erhöhter Empfindlichkeitsstufe;

–Waldabstandslinien (siehe Ergänzungsplan);

–Aussichtsschutz (siehe Ergänzungsplan).

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.