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Art. 15 · Rückbau

BZO Oberengstringen · S. 7 · Original-PDF

1Der Rückbau von Bauten oder Gebäudeteilen sowie erhebliche Veränderungen von 4/20 baulichen Bestandteilen der Umgebungsgestaltung sind bewilligungspflichtig.

2Eine Bewilligung ist nur dann zu erteilen, wenn das geänderte Umgebungsbild oder die Baulücke das Ortsbild nicht beeinträchtigen oder wenn die Erstellung des Ersatzbaus gesichert ist.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.