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Art. 12 · Fassadengestaltung
BZO Oberengstringen · S. 7 · Original-PDF
1Bei den strukturbildenden Gebäuden haben Fenster ortsübliche Einfassungen aufzuweisen und sind in der Regel mit Klappläden auszustatten.
2Aussenrenovationen sind bewilligungspflichtig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.