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Art. 12 · Fassadengestaltung

BZO Oberengstringen · S. 7 · Original-PDF

1Bei den strukturbildenden Gebäuden haben Fenster ortsübliche Einfassungen aufzuweisen und sind in der Regel mit Klappläden auszustatten.

2Aussenrenovationen sind bewilligungspflichtig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.