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Art. 3 · Nutzungsboni ohne Gestaltungsplan

BZO Zonenreglement Balsthal · S. 4 · Original-PDF

1Zweck Der Nutzungsbonus bezweckt die Nachverdichtung überbauter sowie eine dichte Bebauung unbebauter Gebiete (ergänzend zu § 39 KBV).

2Anforderungen / Bedingungen Ein Bonus auf der maximal zulässigen Überbauungsziffer kann bei der Erfüllung einer / mehrerer der folgenden Bedingungen erteilt werden, unabhängig eines Gestaltungsplans: – Für die Erweiterung (An- und Umbauten) bestehender, zonenkonformer Wohnbauten um zusätzliche, selbstständige Wohneinheiten (separater Zugang, eigene Küche und eigene sanitäre Einrichtungen). – Für unbebaute Baugebiete, die in verdichteter Art und Weise überbaut werden (Bedingung: anrechenbare Grundstückfläche pro Wohneinheit kleiner 500 m2). 1 http://bgs.so.ch/frontend/versions/4116 2 http://bgs.so.ch/frontend/versions/4124

4/39 Einwohnergemeinde Balsthal Zonenreglement – Bei gemeinnützigem Wohnungsbau (z.B. Wohnbaustiftungen und Wohnbaugenossenschaften, preisgünstiger Wohnraum). – Bei unterirdischer Anordnung der Abstellplätze für Motorfahrzeuge (Bedingung: mit Ausnahme der Abstellplätze für Besucher und Behinderte müssen alle erforderlichen Abstellplätze unterirdisch sein).

3Maximale Boni Ein Bonus auf der Überbauungsziffer ist nur in den Wohnzonen, 2-geschossig (W2) und 3-geschossig (W3) zulässig. Der Bonus bemisst sich ab der Grundnutzung und darf die maximal zulässige Überbauungsziffer gemäss Grundnutzung (ausschliesslich der oberirdische Anteil gemäss § 5 dieses Reglement) um maximal 1/10 überschreiten.

4Zuständigkeit Für die abschliessende Beurteilung der Nutzungsboni ist die Baubehörde zuständig (auf der Grundlage des Baugesuchs). Es besteht kein Anspruch auf einen Nutzungsbonus.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.