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Art. 24 · Arbeitszone «Papieri-Areal»

BZO Zonenreglement Balsthal · S. 16 · Original-PDF

AP

1Zweck Die Arbeitszone «Papieri-Areal» bezweckt die Sicherstellung und räumliche Konzentration der bestehenden (Papier)Produktion in unmittelbarer Nachbarschaft zu neuen Wohn-, Gewerbe- und Dienstleistungsnutzungen im Umstrukturierungsgebiet des «Papieri-Areals».

2Nutzung Zulässig sind nicht oder mässig störenden Dienstleistungs-, Gewerbe- und Industriebetriebe sowie Nutzungen aus den Bereichen Freizeit und Kultur. Nicht zulässig sind neue Betriebe mit überwiegend Lager- und Umschlagsfunktion, grössere Einkaufszentren (> 1’000 m2) / Fachmärkte, sowie die Wohnnutzung (Ausnahme: betriebsnotwendige Wohnungen).

3Bauvorschriften gemäss § 52 Bauvorschriften und Nutzungsziffern dieses Reglements. Zwischennutzungen sind nur in den bestehenden Bauten und Anlagen, welche vor dem Inkrafttreten dieser Bestimmung rechtmässig erstellt wurden, bis zu einer definitiven Nutzung zulässig. Diese Nutzungen können von der Grundnutzung abweichen, wenn keine überwiegenden Interessen entgegenstehen, insbesondere die Emissionen nicht grösser sind als die geltende Grundnutzung vorgibt. Diese sind baugesuchpflichtig und bedingen eine befristete Bewilligung durch die Baubehörde. Über allfällige Fristverlängerungen befindet die Baubehörde.

4Zwischen nutzungen

5Parkierung Die Parkierung hat bei Neu- und Ersatzbauten grösstenteils unterirdisch oder im Gebäudeinnern zu erfolgen. Die Anzahl und Anordnung der Parkplätze werden im Gestaltungsplan- bzw. Baubewilligungsverfahren festgelegt und durch die zuständige Behörde genehmigt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.