Art. 22 · Gewerbezone mit Wohnnutzung
BZO Zonenreglement Balsthal · S. 15 · Original-PDF
GW
1Zweck Die Gewerbezone mit Wohnnutzung bezweckt eine Nutzungsdurchmischung von Arbeiten und Wohnen, mit Fokus auf die gewerbliche Nutzung.
2Nutzung Zulässig sind mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sowie die Wohnnutzung. Wohnungen sind so anzuordnen, dass keine Beeinträchtigung durch die Gewerbebetriebe entsteht.
Nicht zugelassen sind Betriebe mit überwiegend Lager- und Umschlagsfunktion (z.B. Lagerhäuser, Verteilzentren, usw.) sowie Betriebe, die übermässige Immissionen verursachen (starker Rauch, lästige Dünste, Lärm oder Erschütterungen).
3Anteil Wohnnutzung Reine Gewerbebauten sind zulässig. Der Wohnanteil ist auf maximal 1 Vollgeschoss inkl. Attikageschoss beschränkt. Im Rahmen eines Gestaltungsplanes kann der Wohnanteil erhöht werden. Im Gestaltungsplan ist aufzuzeigen, wie mit der Lärmvorbelastung durch Bahn und Gewerbe umzugehen ist.
4Bauvorschriften gemäss § 51 Bauvorschriften und Nutzungsziffern dieses Reglements.
5Aussenraumgestaltung Um eine gute Aussenraumqualität insbesondere in Bezug auf die Wohnnutzung zu erreichen, sind die unbebauten Flächen möglichst naturnah zu gestalten. Der Bereich entlang der Zonengrenze zur Wohnzone ist mit einheimischen, standortgerechten Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen.
6Grenzabstand Anlagen wie Abstell- oder Lagerplätze sind innerhalb des gesetzlichen Grenzabstands nicht zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.