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Art. 18 · Engere Kernzone

BZO Zonenreglement Balsthal · S. 12 · Original-PDF

EK

1Zweck Die Engere Kernzone umfasst die historisch und ästhetisch bedeutsamen Ortsteile des Dorfzentrums, von St. Wolfgang und dem Städtchen Klus. Sie bezweckt die historisch gewachsenen Dorfkerne zu erhalten, sinnvoll zu erneuern oder wiederherzustellen, so dass die Gesamtwirkung des Orts- und Strassenbildes, der Bauten und der Umgebung erhalten bleibt. Zweck ist weiter die Erhaltung einer ausgewogenen Nutzungsdurchmischung.

2Grundsatz Die städtebauliche Eigenart im Grundriss des Kerns, seine kubische Gliederung und historische Bausubstanz, das Fassadenbild und die Dachlandschaft sind zu bewahren oder wiederherzustellen.

3Nutzung Grundsätzlich ist eine dem Wohnen angepasste Nutzungsdurchmischung anzustreben. Folgende Nutzungsarten sind zugelassen: – Wohnbauten – Gaststätten und Ladengeschäfte – nicht störende oder nur mässig störende Gewerbe- / Dienstleistungsbetriebe wie z.B. Schulungseinrichtungen, medizinische Einrichtungen, Fitnessstudios, Handwerksbetriebe, Handelsbetriebe, kulturelle Einrichtungen, Musiklokale – öffentliche Bauten und Anlagen Erdgeschossnutzungen sollen der Begegnung und Belebung des öffentlichen Raumes dienen und sind für gewerbliche, publikumsorientierte und gemeinschaftliche Nutzungen vorzusehen. Als publikumsorientierte Nutzungen gelten insbesondere folgende Nutzungsarten: – Verkaufsgeschäfte – Gastwirtschaftsbetriebe – Dienstleistungsbetriebe und Verwaltungsstellen – Kleingewerbe – kunsthandwerkliche Betriebe, usw. Nicht zulässig sind grössere gewerbliche Betriebe, Lagergebäude sowie freistehende Einfamilienhäuser.

12/39 Einwohnergemeinde Balsthal Zonenreglement Bestehende Bauten sind möglichst zu erhalten.

4Bestehende Bauten

5Bauvorschriften gemäss § 51 Bauvorschriften und Nutzungsziffern dieses Reglements. Weiter gelten die Bestimmungen von § 36 Ortsbildschutzzone dieses Reglements.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.