Art. 1 · Zweck / Geltungsbereich
BZO Zonenreglement Balsthal · S. 4 · Original-PDF
1Zweck Dieses Reglement enthält in Ergänzung und Ausführung des Planungs- und Baugesetzes vom 3. Dezember 1978 (PBG, BGS 711.11, Stand 01.06.2018) und der Kantonalen Bauverordnung vom 3. Juli 1978 (KBV, BGS 711.612, Stand 01.07.2021) Vorschriften über die Nutzung, Gestaltung und das Bauen in der Gemeinde.
2Geltungsbereich Dieses Reglement gilt für das gesamte Gemeindegebiet. Die rechtsgültigen Bauzonenpläne «Dorf» und «Klus» mit Lärm-Empfindlichkeitsstufen im Massstab 1:2‘000, die Gesamtpläne «Ortsteil Nord» und «Ortsteil Süd» 1:4‘000, der Naturgefahrenplan 1:4’000 und die Erschliessungspläne 1: 1‘000 bilden die Grundlage des vorliegenden Zonenreglements und sind im Baubewilligungsverfahren bzw. in einem Nutzungsplanverfahren anzuwenden. Die Nutzungspläne liegen bei der Bauverwaltung zur Einsichtnahme auf und sind auf der Gemeindehomepage bzw. auf http://www.infogis.ch digital einsehbar.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.