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Art. 20 · Dächer

BZO Birmensdorf · S. 10 · Original-PDF

Dachformen 1 Für Hauptgebäude sind grundsätzlich nur Schrägdächer, Pult- oder begrünte Flachdächer zulässig. Hauptfirste haben parallel zur Gebäudelängsseite zu verlaufen. Bei Schrägdächern sind Dachknicke nicht gestattet. 2 Dacheinschnitte, Dachaufbauten und liegende Dachfenster müssen für sich und in ihrer Gesamtheit gut gestaltet, zweckmässig angeordnet und auf ein für die Nutzung und Belichtung der Räume notwendiges Mass beschränkt werden. Dachaufbauten und Dacheinschnitte dürfen zudem insgesamt nicht breiter als 1/3 der betreffenden Fassadenlänge sein. Dachgestaltung

B4 Industrie- und Gewerbezonen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.