Art. 12 · Umgebung
BZO Birmensdorf · S. 8 · Original-PDF
1 Die herkömmliche Umgebungsgestaltung mit Einschluss der traditionellen Materialien ist zu erhalten und bei Sanierungen oder Neubauten möglichst weitgehend zu übernehmen. Terraingestaltung 2 Am gewachsenen Terrain sind möglichst wenig Veränderungen vorzunehmen. Die Gebäude und Anlagen sind so in das Terrain einzufügen, wie das der örtlichen Bauweise entspricht. Parkierung 3 Abstellplätze für Bewohner sind möglichst in Gebäuden oder Unterniveaugaragen unterzubringen. Abstellplätze für Besucher sind oberirdisch zulässig. Die Abstellplätze haben sich gut in die Umgebung einzuordnen. Reklame 4 Reklametafeln sind zurückhaltend und massvoll zu verwenden und haben sich auf Eigenwerbung zu beschränken. 5 Die in den Kernzonenplänen bezeichneten raumwirksamen Mauern, markanten Bäume / Baumgruppen und ortstypischen Elemente wie Brunnen, Mühlrad, Hocheinfahrt, Gärten etc. sind zu erhalten oder gleichwertig zu ersetzen. Raumwirksame und ortstypische Elemente
B2 Zentrumszone
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.