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Art. 46 · Ausnützungsverschiebung

BZO Zell · S. 15 · Original-PDF

Bei einer Arealfläche unterschiedlicher Zonenzugehörigkeit sind beschränkte Ausnützungsverschiebungen zulässig. Die Ausnützungsziffer darf jedoch im stärker belasteten Teil max. 1/5 höher sein als gemäss Regelüberbauung zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.