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Art. 27 · Nutzung / Grundsatz

BZO Zell · S. 11 · Original-PDF

Im Erdgeschoss sind nur gewerbliche Nutzungen (Dienstleistungsbetriebe, Verkaufsgeschäfte, Gastwirtschaftsbetrieb etc.) zulässig. Wohnnutzungen sind nicht erlaubt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.