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Art. 2 · Anordnungen innerhalb der Bauzonen
BZO Zell · S. 5 · Original-PDF
Innerhalb der Bauzonen werden mit räumlich begrenztem Anwendungsbereich folgende besonderen Institute festgelegt:
a)Waldabstandslinien und Gewässerabstandslinien
b)Arealüberbauungen und Gestaltungspläne
c)Aussichtsschutz
d)Terrassenhäuser
e)Sonderbauvorschriften für die Zentrumszone Kollbrunn
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.