Art. 67
BZO Winterthur · S. 27 · Original-PDF
1Bei den im Zonenplan bezeichneten empfindlichen Siedlungsrändern ist bei der Überbauung der Übergang zwischen den verschiedenen Zonen gut zu gestalten. 27 7.1.3-1 Stadt Winterthur 8.5 Stark Verkehrserzeugende Nutzungen (SVN) * Art. 67a * Definition / Zulässigkeit von SVN
1Bauten und Anlagen, die ganz oder teilweise Verkaufs-, Gastronomie- oder Freizeitnutzungen dienen, gelten als Stark Verkehrserzeugende Nutzungen (SVN), wenn sie mehr als 400 Personenwagenfahrten pro Tag erzeugen oder wenn sie mehr als 50 Abstellplätze für Personenwagen aufweisen, und wenn sie a. für diese Nutzungen pro Hektare massgeblicher Grundfläche gemäss
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.