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Art. 63 · Zulässigkeit und Mindestfläche

BZO Winterthur · S. 26 · Original-PDF

1Arealüberbauungen sind in allen Wohnzonen und Wohnzonen mit Gewer­ beerleichterung sowie den Zentrumszonen Z3 und Z4 zulässig, ausgenom­ men in der Wohnzone W2 / 1,0.

2Die Arealfläche muss in den zweigeschossigen Wohnzonen mindestens 3000 m², in allen übrigen Zonen mindestens 6000 m² umfassen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.