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Art. 61 · Rechtswirkung

BZO Winterthur · S. 25 · Original-PDF

1In der Zone für öffentliche Bauten gelten die kantonalrechtlichen Mindest­ masse. Die geschlossene Bauweise und der Grenzbau sind unter den kantonalrechtlichen Voraussetzungen mit unbeschränkter Bautiefe gestattet.

2Gegenüber Grundstücken in anderen Bauzonen gelten für den Grenzab­ stand und den Grenzbau die Vorschriften jener Zone. 1) in den im Zonenplan bezeichneten Ausschlussgebieten nur mässig störende Betrie­ be 25 7.1.3-1 Stadt Winterthur

3In der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen ist auf die Struktur und auf die planerischen Ziele in den benachbarten Zonen Rücksicht zu nehmen. Namentlich sind die qualitativen Bestimmungen von angrenzenden Kernoder Quartiererhaltungszonen zu beachten.

7Vorschriften für die Erholungszonen

GrundmasseZone GZone I1Zone l2
Baumassenziffer579
Freiflächenziffer20%20%20%
Gebäudehöhe13.5 m20 m25 m
Dienstleistungen / provisorische Gemeinschaftsunterkünftejajaja
stark störende Betriebe zulässigneinja1)ja

Tabelle von S. 25 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.