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Art. 6 · Renovationen

BZO Winterthur · S. 6 · Original-PDF

1Aussenrenovationen mit Farb-, Material- oder anderen baulichen Verände­ rungen sowie die bauliche Gestaltung des Umschwungs sind bewilligungs­ pflichtig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.