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Art. 18 · 1. Grundmasse

BZO Winterthur · S. 9 · Original-PDF

1Für Neu- und Umbauten, die sich nicht innerhalb des bisherigen Gebäude­ profils halten, gelten folgende Bauvorschriften: a. Gebäudehöhe 14 m b. Firsthöhe 3–5 m c. Geschosszahl: Zulässig sind vier Vollgeschosse und zwei Dachge­ schosse unter Schrägdächern. An der Wartstrasse ist das allfällige Mezzaningeschoss des Altbaus zu übernehmen. 9 7.1.3-1 Stadt Winterthur

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.