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Art. 35 · raingestaltung

BZO Turbenthal · S. 17 · Original-PDF

/ Vorgärten 1 ln der Zentrumszone, den Wohnzonen sowie den Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung sind Abgrabungen zur Freilegung des Untergeschosses nur gestattet, sofern die Abgrabungshöhe nirgends mehr als 1,2 m beträgt. Ausgenommen sind Haus-, Keller- und Gartenzugänge sowie einzelne Ein- und Ausfahrten zu Garagen.

2Die Terraingestaltungen sind aufeinander abzustimmen; an den Grenzen sowie entlang von Strassen und Bächen sind fliessende Übergänge zu gewährleisten.

3Für das im Zonenplan speziell bezeichnete Gebiet der Zone WG3 Spezial sind Aufschüttungen bis max. 1,3 m ab der Kote OK Boden des untersten Geschosses zulässig; ausgenommen bleiben Schutzräume, Unterniveaugaragen und dergleichen.

4Längs von Strassen darf in der Regel höchstens die Hälfte der Strassenanstosslänge für Parkplätze, Vorplätze und Hauszugänge venruendet werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.