← BZO Turbenthal · Inhaltsverzeichnis
Art. 34 · Unterirdische Gebäude an Strassen und Plätzen
BZO Turbenthal · S. 17 · Original-PDF
Fehlen Baulinien für Gemeindestrassen und -plätze sowie für Staatsstrassen, so haben unterirdische Bauten und Bauteile sowie besondere Gebäude einen Abstand von mindestens 3,5 m ab Grenze einzuhalten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.