Art. 8 · Teilrevision Nutzungsplanung
BZO Pfungen · S. 8 · Original-PDF
8 Teilrevision Nutzungsplanung Bau- und Zonenordnung
2We nn die Pflichtparkplätze (ohne Besucherparkplätze) die Bau -massenziffer für Hauptgebäude belasten, kann ma ximal die Hälfte der Baumassenziffer für Besondere Gebäude der Baumassenziffer für Hauptgebäude zugeschlagen werden. Massgebend für das Ausmass diesesBaumassentransfers ist der prozentuale Anteil der im Hauptgebäude untergebrachten an der gesam ten Anzahl Pflichtparkplät ze. Abstände3 Bei Bauten innerhalb der Baubereiche kann auf die Einha ltung der kantonalen Abstandsvorschriften verzichtet werden . Umfasst ein Baubereich auch Nachbargrundstücke, ist ihnen gegenüber einen Grenzabstand von 3,50 m einzuhalten, sofern nicht eine gemeinsame Baueingabe erfolgt, eine bessere Gesamtgestaltung erreicht wird und namentlich keine wohn h ygienischen oder feuerpo lizeili-chen Gründe dagegen spre chen. Baumassentransfer für Pflichtparkplätze 2.5DachgestaltungDachform1 Bei Hauptgebäuden sind nur Satteldächer und Krü p pelwalm -dächer mit beidseitig gleicher, ortskernüblicher Neigung zulässig, wobei die Neigung mit derjenigen der be nachbarten Altbaut en harmonieren soll. Für be sondere G ebäude im Sinne des PBG sind auch andere Dachformen zu lässig. Kehr- und Kreuzfirste
2Kehr -und Kreuzfirste sind nur auf einer Seite des Hauptd a ches gestattet.Dachaufbauten3 Dachaufbauten sind nur im ersten Dachgeschoss zu lässig und dürfen keine Störung der Dachlandschaft bewirken.Sie sind als vereinzelte Schleppgauben oder Giebellu karnen auszubilden.Auf Gebäudeseiten mit einem Kehr-oder Kreuzfirst sind Dachauf -bauten nicht gestattet.In der Kernzone A dürfen Dachaufbauten insgesamt nicht breiter als ein Viertel der betreffenden, von der Baueingabe erfassten Fassa-denlänge sein. Bei Schleppgauben darf die Fronthöhe max. 1, 2 0 m und die Frontfläche max. 2,0 0 m 2sein. Giebellukarnen dürfen eine Frontfläche vonmax. 2, 5 0 m 2 aufweisen. In der Kernzone B dürfen Dachaufbauten insgesamt nicht breiter als ein Drittel der betreffenden, von der Baueingabe erfassten Fassa-denlänge sein.
| Vollgeschosse a) | ||
|---|---|---|
| Dachgeschosse b) | ||
| Baumassenziffer c) Hauptgebäude - Besondere Gebäude - | 2 , 0 m3 / m , 2 m3 / m | , 0 m3 / m , 2 m3 / m |
| Gebäudehöhe d) | 6 ,50 | 7 5 0 m , |
| Firsthöhe e) | 7 ,0 0 m | 7 ,0 0 m |
| Gebäudelänge / Ge- f) samtlänge | 0 m ,0 | 0 m ,0 |
Tabelle von S. 8 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.