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Art. 7 · Teilrevision Nutzungsplanung

BZO Pfungen · S. 7 · Original-PDF

7 Teilrevision Nutzungsplanung Bau- und Zonenordnung Übrige Hauptgebäude2 Alle übrigen bestehenden Hauptgebäude dürfen ung e achtet von kantonalen Abstandsvorschriften an der bisherigen Stelle und in den Ausmassen des beste henden Altbausum- oder wiederaufgebaut werden, sofern sie die wesentlichen Merkmale der bisherigen Ersche inung übernehmen oder das Ortsbild verbe s sern. Abstände bei Bauberei-chen über mehrere Grundstücke

3Umfasst ein Baubereich auch Nachbargrundstücke, ist ihnen ge-genüber ein Grenzabstand von 3 ,50 m einz u halten, sofern nicht eine gemeinsame Baueingabe er folgt. Geringfügige Abwei-chungen

4Geringfügige Abweichungen sind zulässig oder können a n ge -ordnet werden:a) zur gestalterischen Verbesserung

b)im Interesse der Wohnhygiene, der Verkehrssicherheit, des Ortsbildschutzes

c)zur Ermöglichung ortsbil dverträglicher Nutzungsänderun gen 2.4 Neubauten und entsprechende Umbauten Grundmasse1 Sofern nicht Ziffer 2.3 zur Anwendung gelangt, gelten folgende Grundmasse: ZoneKAKB

Vollgeschosse a) Dachgeschosse b) Baumassenziffer c) Hauptgebäude

–Besondere Gebäude

–2 , 0 m3 / m , 2 m3 / m , 0 m3 / m , 2 m3 / m Gebäudehöhe

d)6 ,50 7 5 0 m , Firsthöhe

e)7 ,0 0 m 7 ,0 0 m Gebäudelänge / Ge-

f)samtlänge 0 m ,0 0 m ,0 1) Bei teilweise überbauten Parzellen gilt der überbaute Parzellenteil, der sich durch eine zulässige und realistische Parzellierung abtren-nen liesse, als bereits ausgenutzt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.