Art. 19 · Teilrevision Nutzungsplanung
BZO Pfungen · S. 19 · Original-PDF
19 Teilrevision Nutzungsplanung Bau- und Zonenordnung 8. Weitere Bestimmungen 8.1 Abstandsvorschriften fü r be-sondere GebäudeMinimalabstandFür besondere Gebäude im Sinne des PBG ist ein Grenzab stand von min. 3,50 m einzuhalten. 8.2 Gebäudehöhe bei Verkehrsbaulinien Baulinie nicht massge-bendDie Verkehrsbaulinien sind für das Mass der Gebäu dehöhe nicht zu beachten. 8.3 Freilegung von Untergeschossen Zulässige Abgrabungen1 Das Freilegen von Untergeschossen ist in allen Woh n zonen nur bis zu 1,50 m unterhalb des gewachsenen Terrains z u lässig. Derartige Abgrabungen dürfen höchstens die Hälftedes Gebäudeumfanges betreffen.
2In den Zonen W 1.1 und Wa 1.3 dürfen Abgrabungen nur soweit erfolgen, als dadurch maximal die zulässige Gebä u dehöhe von 6 ,0 0 m sichtbar wird.
3Von dieser Beschränkung ausgenommen sind, Haus
–und Kellerzu -gä nge, Gartenausgänge sowie Ein -und Ausfahrten zu Einzel
–, Doppel- oder Sammelgaragen 8.4BauweiseGeschlossene Über-bauungIn allen Zonen ist die geschlossene Überbauung bis zur höchstzu-lässigen Gesamtlänge gestattet, wenn gleichzeitig gebaut ode r an ein bestehendes Gebäude an gebaut wird.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.