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Art. 14 · Teilrevision Nutzungsplanung

BZO Pfungen · S. 14 · Original-PDF

14 Teilrevision Nutzungsplanung Bau- und Zonenordnung 4.3GeschosszahlAufteilung der NutzungDie Aufteilung der Nutzung auf Dach- , Unter

–und Vol l g e schosse ist innerhalb der zulässigen Gebäude- und Firsth ö hen, frei. 4.4GrenzabstandKleiner und grosser Grundabstand

1Der grosse Grundabstand gilt vor der am meisten g e gen Süden orientierten längeren Fassade, der kleine Grundab stand vor allen übrigen Fassaden.Bestimmung des gros-sen Grundabstandes bei unklaren Verhältnissen

2In Zweifelsfällen, bei Nord -/Südrichtung der Längsfa ssade oder bei quadratischem Grundriss, bestimmt der Gemeinde rat die für den grossen Grundabstand massgebende Ge bäudeseite. Mehrlängenzuschlag3 Gegenüber Fassaden von mehr als 15 , 0 0 m Länge ist der Grundab -stand um 1/3 der Mehrlänge, höchstens jedoch um 3, 0 0 m zu erhöhen. Bei der Berechnung der für den Mehrlängenzuschlag massgeb-lichen Fassadenlänge werden die Fassaden längen von Gebäuden, deren Gebäudeabstände 7 m unterschreiten, zusammengerechnet.In der Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG 3.0 und WG 2.4 im Gebiet Dorfstrasse/Breiteackerstrasse gilt der Mehrlängenzuschlag nicht. 4.5Da chgestaltung Dachform1 In allen Wohnzonen sind nur Schrägdächer zulässig. Davon ausge -nommen ist das im Zonenplan bezeich nete Gebiet, in welchem auch andere Dachformen erlaubt sind. Dachneigung2 In den Zonen W 1.1, Wa1.3 sowie der Wb1.3 am Multberg sind nur Schrägdächer mit einer Dachneigung von 20

–50° alter Teilung zulä ssig. Verlaufen First und Traufen nicht parallel zum Hang, so hat das Dach beidseitig die gleiche Dachneigung aufzuweisen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.