← BZO Pfungen · Inhaltsverzeichnis

Art. 10 · Teilrevision Nutzungsplanung

BZO Pfungen · S. 10 · Original-PDF

10 Teilrevision Nutzungsplanung Bau- und Zonenordnung 2.7 Umgebungsgestaltung Bäume und Einzäunun-gen, Laufbrunnen

1Es sind einheimische, standortgerechte Bäume sowie he r kömm -liche Einzäunungen zu verwenden. Die im Kernzo nenplan bezeichneten Bäume sind zu erhalten und bei natürlichem Abgang zu ersetzen.Die Umgebungsgestaltung hat auf die ortsüblichen Struktu ren Rücksicht zu nehmen. Dabei ist darauf zu achten, dass chaussierte oder gepflästerte Vorplätze mit anderen nicht bodenversiegelnden Belägen und Vorgärten abwechseln.Die im Kernzonenplan eingetragenen Laufbrunnen sind zu erhalten.Änderungen an der Umgebung sind bewilligungspflich tig. Reklamen2 Es sind nur betriebseigene Reklamen in unaufdringlich wi r kender Form und Grösse gestattet. 2.8NutzweiseZulässige NutzungIn den Kernzonen sind Wohnungen sowie höchstens mässig stö-rendeBetriebe zu lässig. 2.9AbbrücheBewilligungspflicht1 Der Abbruch von Bauten und Bauteilen sowie baul ichen Be -standteilen der Umgebungsgestaltung ist be willigungspflic h tig. Bedingungen2 Die Abbruchbewilligung kann nur erteilt werden, wenn die Er-stellung des Ersatzbaus gesichert ist, oder wenn die Bau lücke das Ortsbild nicht beeinträchtigt. 2.10RenovationenBewilligungspflichtAlle äusseren Veränderungen sind bewilligungspflich tig. 2.11 Abstand bei brennbaren Aussen-wänden AnwendungDie Abstandsvorschriften bezüglich brennbarer Aussenwände gemäss § 14 der Besonderen Bauveror d nung II fin den keine Anwendung.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.