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Art. 8 · Gestaltung der Bauten/Fassaden

BZO Neftenbach · S. 6 · Original-PDF

5Im Perimeter des überkommunalen Ortsbildes sind Balkone nur auf der Traufseite zulässig. Ist im Kernzonenplan Neftenbach ein Fassadenbereich festgelegt, so ist die Fassade innerhalb der bezeichneten Lage anzuordnen. Die entsprechende Fassade ist in Anlehnung an die ursprüngliche Fassade ortsbildgerecht zu gestalten.

1Allgemeines: Die traditionelle Umgebungsgestaltung (Gärten, Vorplätze, Grünflächen etc.) ist zu erhalten und bei Umbauten oder Neubauten möglichst weitgehend zu übernehmen. In der Regel sind offene, chaussierte oder gepflästerte Hauszugänge sowie mit niedrigen Sockelmäuerchen und/oder ortsüblichen Zäunen eingefasste Vorgärten zu schaffen bzw. zu erhalten.

2Vorgärten: Die im Kernzonenplan Neftenbach bezeichneten Vorgärten sind als ortstypische, qualitativ hochwertige Grünflächen zu erhalten oder wiederherzustellen. Sie dürfen nicht für die oberirdische Parkierung zweckentfremdet werden. Ein flächengleicher Abtausch ist möglich, sofern eine zusammenhängende Fläche erhalten bleibt.

3Freiräume: Die Freiräume sind als strukturierte, begrünte Umgebungsflächen von Bebauung frei zu halten.

4Bäume: Es sind einheimische, standortgerechte Bäume zu verwenden. Die im Kernzonenplan Neftenbach bezeichneten markanten Bäume sind zu erhalten und bei Abgang durch standortgerechte einheimische Arten zu ersetzen.

5Brunnen: Die im Kernzonenplan Neftenbach bezeichneten Brunnen sind zu erhalten. Bei einem Ersatz infolge bautechnischer Mängel sind sie durch Brunnen mit gleichwertiger ortstypischer Erscheinung zu ersetzen. Eine Verschiebung auf der Parzelle ist möglich, sofern ein Bezug zum Strassenraum bleibt.

6Platzräume: Die im Kernzonenplan bezeichneten Platzräume sind in ihrer ortstypischen Struktur als Plätze mit ortstypischen Elementen und Belägen als öffentlicher Begegnungsraum mit hoher Aufenthaltsqualität zu erhalten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.