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Art. 36 · Spielplätze, Ruhe- und Gartenflächen
BZO Neftenbach · S. 14 · Original-PDF
1Kleinbauten, die nicht für den dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind und deren Gesamthöhe 4 m, bei Schrägdächern 5 m, nicht übersteigt, können in einem Abstand von 3.5 m von Grenzen und Gebäuden erstellt werden, sofern ihre Grundfläche je 50 m2 nicht übersteigt.
2Bei der Berechnung der Gebäudelänge und der Fassadenmehrlänge sind Kleinbauten und Anbauten bis zu einer Grundfläche von höchstens 50 m2 nicht zu berücksichtigen.
3Für die Dacheindeckung ist ortsübliches Material zu verwenden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.