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Art. 34 · Naturgefahren

BZO Neftenbach · S. 12 · Original-PDF

Mit dem Baubewilligungsverfahren ist nachzuweisen, welche Massnahmen zum Schutz vor Naturgefahren ergriffen werden.

1Anzahl bezüglich Nutzung: Nutzung Einheit Anzahl Pl. Wohnhäuser pro Wohneinheit 1.3 Einfamilienhäuser pro Wohneinheit 1.5 Dienstleistungen je 100 m2 Geschossfläche 1.0 Industrie- und Gewerbebauten

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.