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Art. 23 · Grundwerte
BZO Hettlingen · S. 11 · Original-PDF
1Es gelten die folgenden Werte als Maximalbeschränkungen:
G1 G2
–Baumassenziffer max. 2.0 5.0
–Gebäudehöhe max. m 5.5 11.5
–Firsthöhe max. m 3.5 4.0
2Die Grenz- und Gebäudeabstände richten sich nach §§ 269 - 274 PBG und § 14 BBV II.
3Das Zusammenbauen an einer Grenze ist im Rahmen von § 287 PBG und mit Zustimmung des betroffenen Nachbarn gestattet. D. ZONE FÜR ÖFFENTLICHE BAUTEN
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.