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Art. 21 · Arealüberbauung

BZO Hettlingen · S. 10 · Original-PDF

1Arealüberbauungen sind in der Wohnzone W2 zulässig. Die Arealfläche muss eine massgebliche Grundfläche von mindestens 3000 m2 umfassen.

2Die Ausnützungsziffer darf gegenüber der Regelüberbauung um maximal einen Fünftel erhöht werden.

3Gegenüber benachbarten Parzellen sind die zonengemässen Grenzabstände einzuhalten.

4Von der zonengemässen Beschränkung der Gebäudelänge kann abgewichen werden.

5Voraussetzung zur Erreichung des Arealüberbauungsbonus ist der Einsatz von mindestens 80% erneuerbarer Energien zur Beheizung und Wassererwärmung, und die Gebäude sind in einem anerkannten Energiestandard zu erstellen. Bau- und Zonenordnung Hettlingen

8 C. GEWERBEZONEN

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.