← BZO Elsau · Inhaltsverzeichnis

Art. 61 · Massvorschriften

BZO Elsau · S. 20 · Original-PDF

1Die Ausnützungsziffern sind gegenüber der Regelüberbauung um 10 % erhöht. 2Innerhalb der Arealüberbauung gelten die kantonalrechtlichen Abstandsbestimmungen. Gegenüber Grundstücken und Gebäuden ausserhalb der Arealüberbauung sind die zonengemässen Abstände einzuhalten. 3Für Arealüberbauungen in der Wohnzone W2B gelten zusätzlich folgende Bedingungen:

–Die Vollgeschosszahl darf auf drei erhöht werden.

–Wird die Anzahl Vollgeschosse auf drei erhöht:

–ist nur ein Dach- oder Attikageschoss zulässig.

–gelten die zonengemässen Abstände der Wohnzone W3.

–Beträgt die maximal zulässige Gebäudelänge 50 m.

–Beträgt die maximal zulässige traufseitige Fassadenhöhe 11.4 m. 4Die maximal zulässigen Gebäudelängen betragen:

–Zone W2A max. 50 m

–Zone W2B max. 60 m

–Zone W3 max. 70 m

Bau- und Zonenordnung Elsau vom 28. November 2025 Seite 16 3.2 Aussichtsschutz

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.