← BZO Elsau · Inhaltsverzeichnis

Art. 53 · Mindestanteil Gewerbenutzung

BZO Elsau · S. 18 · Original-PDF

1In den im Zonenplan speziell bezeichneten Gebieten beträgt der erforderliche Mindestanteil an Gewerbenutzung 25 % der anrechenbaren Geschossfläche. 2In diesen speziell bezeichneten Gebieten ist auch mässig störendes Gewerbe zulässig. 3Für das Gebiet Rifenbrunnen gilt Art. 67 Abs. 5.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.