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Art. 45 · Nutzweise
BZO Elsau · S. 16 · Original-PDF
Es sind Landwirtschaftsbetriebe, mässig störende Gewerbe und Wohnungen zulässig. Baubereich B
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.